AGB Wohnmobile
G&H Vermietung, Zum Kronenberg 21, 51588 Nümbrecht (Stand: 02.09.2025)
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Rechtswahl, Schriftform1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Rechtswahl, Schriftform
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobils. Der Vermieter erbringt keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.3. Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die Vorschriften über Reiseverträge (§§ 651a ff. BGB) finden keine Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt eigenverantwortlich. Der Mietvertrag ist auf bestimmte Zeit befristet; eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Mindestalter, berechtigte Fahrer
2.1. Mindestalter je Fahrer: 21 Jahre, bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG: 25 Jahre. Erforderlich ist seit mindestens 1 Jahr der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B bzw. bei Fahrzeugen über 3,5 t Klasse C1.
2.2. Einige Fahrzeuge haben ein zGG > 3,5 t. Der Mieter hat dies vorab zu prüfen. Kann bei Übergabe kein passender Führerschein vorgelegt werden, gilt das Reisemobil als nicht abgeholt; es greifen die Stornobedingungen (Ziff. 5).
2.3. Fahrberechtigt sind ausschließlich der Mieter und die bei Übergabe schriftlich benannten Fahrer.
2.4. Der Mieter hält Namen/Anschrift aller Fahrer fest und teilt sie dem Vermieter auf Verlangen mit. Für deren Handlungen haftet der Mieter wie für eigenes.
3. Mietpreise, Umfang, Mietdauer
3.1. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters. Mindestmietdauern in Reisezeiten ergeben sich ebenfalls aus der Preisliste. Je Anmietung fällt eine Servicepauschale gemäß Preisliste (zzt. 160,00 €) an.
3.2. Im Tagesmietpreis enthalten: 300 km pro Miettag; jeder weitere km: 0,39 €. Ab 14 Miettagen sind alle Kilometer frei.
3.3. Die Tagespreise werden je Übernachtung berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs durch die Vermietstation (Protokoll, Ziff. 7).
3.4. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde den Preis laut Preisliste (maximal jedoch den vollen Tagespreis je verspätetem Tag). Weitergehende Schäden (z. B. Ansprüche nachfolgender Mieter) trägt der Mieter.
3.5. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle Mietpreis geschuldet, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
3.6. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter den nachgetankten Dieselkraftstoff gemäß Preisliste zuzüglich 25 € Beschaffungspauschale. Verbrauchs und Betriebskosten während der Mietzeit trägt der Mieter.
4. Reservierung und Umbuchung
4.1. Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich, jedoch für Fahrzeuggruppen, nicht für konkrete Typen/Grundrisse.
4.2. Mit Bestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises fällig. Bei Fristüberschreitung ist der Vermieter an die Reservierung nicht gebunden.
4.3. Umbuchungen sind bis 60 Tage vor Mietbeginn möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind; nur im selben oder folgenden Kalenderjahr. Umbuchungsentgelt: 35 € zzgl. USt. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.
5. Rücktritt (Stornierung) des Mieters
5.1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Vermieter räumt ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an (jeweils vom Gesamtmietpreis):
– bis 51 Tage vor Mietbeginn: 30 %
– 50. bis 15. Tag vor Mietbeginn: 60 %
– 14. bis 10. Tag vor Mietbeginn: 80 %
– ab dem 9. Tag vor Anmietung oder bei Nichtabnahme: 100 %.
5.2. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Zahlung und Kaution
6.1. Nach Auftragsbestätigung sind 30 % Anzahlung sofort fällig; Restzahlung 4 Wochen vor Mietbeginn. Bei Nichteinhaltung gelten die Stornobedingungen (Ziff. 5).
6.2. Kaution: 1.000 € spätestens bei Fahrzeugübernahme (bar oder Vorabüberweisung; keine Kreditkartenzahlung).
6.3. Bei kurzfristigen Buchungen (< 28 Tage vor Anmietung) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
6.4. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Endabrechnung erstattet; offene Forderungen werden verrechnet. Bis zur Klärung der Kostentragungslast darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten.
7. Übergabe und Rücknahme, Reinigung
7.1. Vor Fahrtantritt erfolgt eine Fahrzeugeinweisung; der Zustand wird im Übergabeprotokoll (CheckOut) dokumentiert und von beiden Parteien unterschrieben.
7.2. Bei Rückgabe erfolgt die Gemeinsame Abnahme mit Rückgabeprotokoll (CheckIn). Nicht im Übergabeprotokoll vermerkte, bei Rückgabe festgestellte Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters.
7.3. Übergaben/Rücknahmen erfolgen zu den vereinbarten Zeiten; Übergabe- und Rückgabetag zählen zusammen als ein Miettag.
7.4. Das Fahrzeug ist innen und außen sauber zurückzugeben. Nichtentleerung von WC-Kassette, Frisch-/Abwassertank wird mit 100 € pauschal berechnet; zusätzliche Reinigungen nach Aufwand/Preisliste.
8. Obhutspflichten und verbotene Nutzungen
8.1. Untersagt sind u. a.: Teilnahme an Motorsport/Tests; Transport gefährlicher Stoffe; Begehung von Straftaten/Zollverstößen; Weitervermietung; Befahren ungeeigneten Geländes.
8.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und stets ordnungsgemäß zu verschließen. Betriebszustände (Öl, AdBlue, Kühlmittel, Reifendruck) sind regelmäßig zu prüfen.
8.3. Nichtraucherfahrzeug. Mitnahme von Haustieren nur nach vorheriger Absprache; Zuwiderhandlungen führen zu gesonderten Reinigungskosten und ggf. Ausfallentschädigung gemäß Preisliste.
8.4. Bei nachgewiesenen Verstößen kann der Vermieter fristlos kündigen.
9. Verhalten bei Unfällen und Schäden
9.1. Bei Unfall, Brand, Entwendungs-, Wildschaden ist unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu verständigen (spätestens am nächsten Werktag). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
9.2. Der Mieter erstellt einen schriftlichen Unfallbericht mit Skizze, benennt Beteiligte/Zeugen und Kennzeichen.
9.3. Ordnungswidrigkeiten, Maut, Gebühren und Strafbescheide gehen zu Lasten des Mieters; der Vermieter berechnet hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 € je Vorgang.
10. Auslandsfahrten
10.1. Zulässig sind Fahrten innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie der EU-Gebiete; ausgenommen sind Russland, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Azoren – hierfür ist eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Fahrten in Krisen-/Kriegsgebiete sind unzulässig.
10.2. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben erlöschen Versicherung/Haftungsbeschränkungen.
10.3. Der Mieter informiert sich eigenständig über die Verkehrsvorschriften der besuchten Länder.
11. Mängelanzeige, Abhilfe, Nutzungseinschränkung
11.1. Mängel, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, begründen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.
11.2. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Später angezeigte Mängel können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel.
11.3. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe (Reparatur, Hilfestellung, ggf. Fahrzeugtausch) zu setzen. Eigenmächtiges Abstellen des Fahrzeugs, Rückreise mit Mietwagen oder Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ohne vorherige Zustimmung des Vermieters sind nicht erstattungsfähig.
11.4. Bei elektronischen Warnhinweisen (z. B. AdBlue/Abgas) gilt: Weiterfahrt nur, sofern Verkehrssicherheit gegeben ist und der Vermieter zustimmt. Der Mieter hat die Hinweise im Bordhandbuch zu beachten und den Vermieter zu kontaktieren.
12. Reparaturen und Kostenerstattung
12.1. Zur Sicherung der Betriebs-/Verkehrssicherheit notwendige Reparaturen darf der Mieter bis zu 150 € je Einzelfall eigenständig beauftragen. Höhere Beträge nur nach Einwilligung des Vermieters. Reifenschäden sind hiervon ausgenommen und vom Mieter zu tragen, sofern kein Versicherungsfall vorliegt.
12.2. Kosten werden gegen Vorlage von Originalbelegen und der ausgetauschten Teile erstattet, soweit nicht der Mieter nach Ziff. 15 haftet.
12.3. Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Reparaturbedürftigkeit und nimmt der Mieter die Behebung nicht selbst vor, hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren und Frist zur Reparatur zu setzen; landesspezifische Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Vermieters.
12.4. Pannenhilfe/Notfall: LVM Schutzbrief 24/7-Hotline: 0251 70270200. Zusätzlich ist der Vermieter unverzüglich zu informieren – vor eigenständigen Dispositionen (z. B. Abschleppauftrag, Mietwagen, Ersatzfahrzeug). Der Vermieter benennt eine Vertragswerkstatt/Pannenhilfe; deren Weisungen ist Folge zu leisten.
13. Ersatzfahrzeug
13.1. Kann das gebuchte Fahrzeug bei Übergabe nicht bereitgestellt werden, darf der Vermieter ein vergleichbares oder größeres Fahrzeug stellen, ohne Mehrkosten für den Mieter. Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist insoweit ausgeschlossen, sofern die Stellung nicht fehlschlägt, sich unangemessen verzögert oder verweigert wird. Mehrkosten (z. B. Fähr-/Mautgebühren, Betriebskosten) trägt der Mieter.
13.2. Akzeptiert der Mieter ein kleineres Ersatzfahrzeug, wird die Preisdifferenz erstattet.
13.3. Wurde das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters zerstört bzw. ist die Nutzung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen unmöglich, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeugs verweigern; eine Kündigung des Mieters ist ausgeschlossen.
14. Rauchen und Tiere
14.1. Rauchverbot im gesamten Fahrzeug. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung fällt eine Schadenspauschale von 250 € an; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
14.2. Tiere nur nach vorheriger Zustimmung; unberechtigte Mitnahme führt zu einer Pauschale von 400 € zzgl. Sonderreinigung/Ausfall gemäß Preisliste.
15. Haftung des Mieters, Versicherung
15.1. Der Vermieter stellt den Mieter nach Maßgabe einer Kaskoversicherung frei: Teilkasko mit 150 €, Vollkasko mit 1.000 € Selbstbeteiligung je Schadensfall (nicht abwählbar).
15.2. Die Haftungsfreistellung entfällt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters.
15.3. Der Mieter haftet insbesondere bei: Fahruntüchtigkeit durch Alkohol/Drogen; Fahrerflucht; unterlassener Polizei-/Vermieterverständigung (sofern nicht folgenlos); verbotener Nutzung (Ziff. 8.1); Verletzung von Obhutspflichten (Ziff. 8.2); Fahren durch unberechtigte Fahrer; Nichtbeachtung von Abmessungen (Höhe/Breite) oder Zuladung.
15.4. Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Maut etc., die im Zusammenhang mit der Nutzung anfallen, trägt der Mieter; der Vermieter kann diese in Rechnung stellen oder mit der Kaution verrechnen (zzgl. Bearbeitungspauschale i.H.v. 20 € je Vorgang).
15.5. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
15.6. Empfehlung: Prüfung des Deckungsumfangs der Privat-Haftpflicht/Hausrat für Schäden am Innenraum/Inventar.
15.7. Optionale Reduzierung der Selbstbeteiligung (CDW): Der Mieter kann gegen Zahlung eines täglichen Zusatzentgelts (zzt. 9,50 € pro Miettag) die Vollkasko-Selbstbeteiligung von 1.000 € auf 0,00 € reduzieren (Zusatzschutz über LVM-Zusatzversicherung. Details gemäß den jeweils gültigen Bedingungen). Gültig je Schadensfall, keine Rückwirkung. Ausgenommen bleiben insbesondere Glas-/Reifenschäden, Unterboden, Dachaufbauten, Innenraumschäden sowie Schäden infolge Vorsatzes/grober Fahrlässigkeit. Der Zusatzschutz ist kein Versicherungsvertrag i.S.d. VVG und wird nur wirksam, wenn er schriftlich im Mietvertrag vereinbart ist.
16. Haftung des Vermieters, Verjährung
16.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
16.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit.
16.3. Sachmängel: Abhilfe und Minderungsansprüche sind maximal auf das Dreifache des Tagesmietpreises begrenzt.
16.4. Verjährung: Ansprüche nach 16.1 (einfach fahrlässig) verjähren in einem Jahr ab Jahresende der Kenntnis; Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren gesetzlich.
17. GPS-Ortung und zulässiges Gesamtgewicht
17.1. Fahrzeuge können mit GPS-Ortung ausgestattet sein.
17.2. zGG in der Regel 3,5 t. Beispiel: teilintegrierte Fahrzeuge wiegen leer inkl. 100 l Frischwasser und vollem Dieseltank ca. 2850–3250 kg. Empfohlen: Frischwasser nur zu 25 % füllen, wenn das zGG sonst überschritten würde.
18. Datenverarbeitung
18.1. Der Mieter stimmt der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.
18.2. Der Vermieter darf Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an berechtigte Dritte/Behörden weitergeben (z. B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten, bei Nichtrückgabe, falschen Angaben).
19. Kündigung, höhere Gewalt
19.1. Ist es dem Vermieter aufgrund technischer Defekte oder fehlender Verkehrssicherheit unmöglich, ein Fahrzeug zum Mietbeginn zu stellen, haftet er nicht für Folgekosten (z. B. Fähren, Campingplätze, Stellplätze, sonstige Reise-/Nebenkosten). Bereits gezahlte Mieten werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
19.2. Höhere Gewalt/Unmöglichkeit (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik) berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten; Ansprüche des Mieters beschränken sich auf die Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.
20. Gerichtsstand
20.1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Waldbröl, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
21.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).
21.3. Der Anmietung liegt ein Mietvertrag zugrunde; keine gebündelte Reiseleistung.
Pannen- und Notfall-Checkliste (in Kurzform)
Wichtig: Sicherheit zuerst. Fahrzeug soweit möglich aus dem Verkehrsraum bringen, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck nach StVO aufstellen. Standort (kmStand, Straße/Autobahnkm, GPS) notieren.
A. AdBlue/Abgas/Elektronik-Warnung
Anzeige fotografieren (Display, Text, Symbole) und dem Vermieter melden.
Gelb/Orange: Weiterfahrt nur wenn Verkehrssicherheit gegeben ist und der Vermieter zustimmt; nächstmögliche Werkstatt ansteuern. AdBlue nur nach ISO 22241 nachfüllen; Beleg aufbewahren.
Rot / „Kein Neustart in XX km“ / „Motorstörung“: sofort anhalten, Motor abstellen, keine Weiterfahrt. LVM oder ADAC, wenn man dort die Plus-Mitgliedschaft hat, anrufen und Vermieter informieren.
B. Motor/Temperatur/Öldruck
Rot: sofort sicher anhalten, Motor ausschalten.
Nicht weiterfahren, LVM + Vermieter kontaktieren.
Hinweise aus Bordhandbuch beachten.
C. Unfall/Wild/Lack/Blechschaden
Unfallstelle sichern, ggf. Erste Hilfe.
Polizei verständigen (insb. bei Personenschaden, Wild, Streit, hohem Schaden).
Kein Schuldanerkenntnis.
Unfallbericht/Skizze ausfüllen, Zeugen/Nummern sichern, Fotos/Videos machen.
Vermieter informieren.
D. Reifenpanne
Sicherheit herstellen (Standort, Dreieck, Weste).
Bordmittel (Pannen-/Dichtset, Kompressor) gemäß Anleitung nutzen nur wenn gefahrlos.
Ansonsten LVM Pannenhilfe rufen und Vermieter informieren.
Beschädigten Reifen/Felge dokumentieren.
E. Abschleppen/Transport
Vor Abschleppauftrag Freigabe des Vermieters einholen (Ziff. 12).
Nur Plateau-Transport beauftragen, wenn Handbuch dies fordert (Automatik, Allrad etc.).
Schlüssel/Air-Suspension/Handbremse-Hinweise der Werkstatt mitteilen.
F. Werkstatt & Kosten
Reparaturen bis 150 € dürfen eigenständig beauftragt werden; darüber vorherige Freigabe einholen (Ziff. 12.1).
Originalbelege + ausgebaute Teile aufbewahren.
Diagnoseprotokolle/Fehlercodes fotografieren.
G. Mietwagen/Ersatzfahrzeug
Keine eigenständige Anmietung von Mietwagen oder Ersatzfahrzeugen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters (Ziff. 11.3).
Andernfalls keine Kostenerstattung.
H. Dokumentation & Meldung
Fotos: Armaturen (Warnsymbol/Text), Außen/Innen, Schadenstelle, km-Stand, Werkstattbelege.
Alles zeitnah per WhatsApp/E-Mail an den Vermieter senden.